Öffentliche Bekanntmachung

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung:Krickenbach
Gewanne:Salzleck-Gewanne
Nutzungsart:Landwirtschaftsfläche, Unland
Größe:0,5690 ha
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse
-bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage nach dem Erscheinungsdatum
-bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach dem Ende der Bekanntmachungsfrist bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.

In Vertretung
gez. Heß-Schmidt
1. Kreisbeigeordnete