Im Herzen des Pfälzerwaldes
Der Ortsgemeinderat Krickenbach hat auf Grund des § 24 und des § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:§ 1Gegenstand und Zweck des Gemeindewerkes1) Das Elektrizitätswerk der Ortsgemeinde Krickenbach wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung) in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) für Rheinland-Pfalz (Teil 1 Abschnitt 2 und Teil 3) und den Bestimmungen dieser Satzung geführt.2) Zweck der Einrichtung ist es, die Versorgung im Gemeindegebiet mit elektrischer Energie sicherzustellen.3) Die Einrichtung kann alle ihrem Betriebszweck fördernden und sie wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.§ 2Name des GemeindewerkesDas Gemeindewerk führt die Bezeichnung „Gemeindewerk Krickenbach“.§ 3StammkapitalDas Stammkapital des Gemeindewerkes beträgt 50.000,00 Euro.
§ 4Betriebsleitung und ZuständigkeitenDie Betriebsleitung des Gemeindewerkes wird per Vertrag auf einen Betriebsführer übertragen. Der laut gültigem Betriebsführungsvertrag ernannte Betriebsführer ist für die ordnungsgemäße Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen verantwortlich.Der Betriebsführer ist abschließend zuständig für die Auftragsvergaben bis zu einem Betrag von 5.000,00 Euro.Für darüber hinaus gehende Vergaben gelten die Regelungen der Hauptsatzung in der jeweils gültigen Fassung.
§ 5WirtschaftsjahrDas Wirtschaftsjahr des Gemeindewerkes ist gleichlautend mit dem Haushaltsjahr der Ortsgemeinde Krickenbach.
§ 6Wirtschaftsplan, Kassenführung1) Der von der Betriebsleitung aufgestellte Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des Wirtschaftsjahres über den Bürgermeister dem Ortsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen.2) Für das Gemeindewerk wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist.Die Führung der Sonderkasse obliegt dem Betriebsführer.§ 7InkrafttretenDie Betriebssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.Krickenbach, 04.05.2021gez. Vatter, OrtsbürgermeisterHinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn