Im Herzen des Pfälzerwaldes
Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gemäß § 20 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der Stromnetzzugangsverordnung und der dazugehörigen Verträge für den Netzzugang.
Lieferantenrahmenvertrag für Strom (LRV)
Anlage a – Das Preislblatt der Gemeindewerke Krickenbach
Anlage c – EDI-Vereinbarung
Anlage d – Sperrauftrag
Anlage e – Zuordnungsvereinbarung
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag entspricht der am 23.08.2017 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung der Standardverträge im Messwesen an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (BK6-17-042 / BK7-17-026). Weiterhin sind unsere Mindestanforderungen für Messeinrichtungen zu erfüllen.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Mindestanforderungen an die Messeinrichtung
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Mindestanforderung an die Messeinrichtung
Weiterführende Informationen u.a. zu den Wechselprozessen im Messwesen (WiM) finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) unter: Messwesen Energie
Die obigen Verträge bitten wir anzufordern per E-Mail an: netzbetreiber@swk-kl.de