Im Herzen des Pfälzerwaldes
Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung für Privatkunden ab 01.01.2019Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung für Geschäftskunden ab 01.01.2019
Solo/Familia garant ab 01.01.2019Luna garant ab 01.01.2019Luna garant mit Speicherheizung ab 01.01.2019SWK Profi garant ab 01.01.2019SWK Profi garant Tag und Nacht ab 01.01.2019
Strompreise ab 01.01.2016
Hier finden Sie die Stromauftragsformulare inkl. den Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Download als PDF:
Solo/Familia garant StromauftragLuna garant StromauftragLuna garant mit Speicherheizung StromauftragProfi garant StromauftragProfi garant Tag und Nacht Stromauftrag
Hinweis für unsere Kunden
SWK Kundenservice-CenterBismarckstraße 1467655 KaiserslauternÖffnungszeiten:Mo. – Fr.: 8.00 bis 17.00 Uhr
SWK CityServiceCenterFackelstraße 3667655 Kaiserslautern(im Gebäude der Kreissparkasse)Öffnungszeiten:Mo., Di., Mi., Fr.: 8:30 bis 16.00 UhrDo.: 8:30 bis 18:00 Uhr
Der Vertrag kommt zustande, indem wir Ihnen die Auftragsbestätigung zusenden.
Widerrufsformular
Wiederverkäufer-Nachweis (gültig bis 12.07.2021)Wiederverkäufer-Nachweis (gültig bis 13.07.2018)Wiederverkäufer-Nachweis (gültig bis 18.10.2015)Wiederverkäufer-Nachweis (gültig bis 17.10.2014)
Kontaktdatenblatt StromBericht der Gemeindewerke Krickenbach
Nach Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist man verpflichtet gemäß §§ 36 und 38 EnWG, die allgemeinen Preise und Bedingungen im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität zu veröffentlichen. Der Vertrieb der Stadtwerke Kaiserslautern versorgt die meisten Tarifkunden im Netzgebiet und ist damit gemäß § 36 EnWG Grundversorger. Anspruch auf die Grundversorgung gem. § 3 Satz 22 EnWG haben alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Ersatzversorgung wird angewendet, wenn Strom aus dem Niederspannungsnetz entnommen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann und dauert maximal drei Monate.Wir geben daher bekannt, dass die allgemeinen Preise und Bedingungen der Gemeindewerke Krickenbach für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung dem Grundversorgungstarif entsprechen.
Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVVErgänzende Bedingungen
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Verbraucher erhalten zusätzliche Informationen auch bei folgenden Stellen:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenVerbraucherservicePostfach 800153105 BonnTel. +49 (0)30 / 22480-500Fax +49 (0)30 / 22480-323E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de Schlichtungsstelle Energie e.V.Friedrichstraße 13310117 BerlinTel. +49 (0)30 / 2757 240-0Fax +49 (0)30 / 2757 240-69E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
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Gemeindewerke Krickenbach vertreten durchOrtsbürgermeister Uwe Vatter, Tel.: 06307 1355, E-Mail: info@uwe-vatter.de,Betriebsleitung Dipl.-Ing. Rolf Bischler, Tel.: 0631 8001-0, E-Mail: info@swk-kl.de
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