Neue Strompreise ab 1. April 2021

Als Gemeindewerke Krickenbach kümmern wir uns seit vielen Jahren zuverlässig um Ihre Stromversorgung in Krickenbach. Herzlichen Dank für Ihre Treue und Ihr Vertrauen in die Gemeindewerke Krickenbach.

Für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung sind weitere Investitionen in den Ausbau des Verteilnetzes notwendig, um die Agenda der Energiewende auszugestalten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Diese Investitionen speisen sich aus den Netznutzungsentgelten, die Ihren Strompreis beeinflussen. Weiterhin bestimmen die staatlichen Abgaben, Umlagen und Kosten für die Energiebeschaffung und Vertrieb Ihren Strompreis.

Seit dem Jahr 2016, also über fünf Jahre, konnten wir als kleines Energieversorgungsunternehmen, entgegen dem Trend, Ihren Strompreis konstant halten und Erhöhungen der staatlichen Abgaben und Umlagen durch eine optimierte Energiebeschaffung und sparsames Wirtschaften ausgleichen.

Gestiegene Netznutzungsentgelte und höhere Strombeschaffungskosten führten in den letzten Jahren leider dazu, dass wir trotz aller Anstrengungen eine Preisanpassung gemäß § 5 Abs. 2 und § 5a der StromGVV zum 1. April 2021 vornehmen müssen.

Da sich die Kostenerhöhungen in den verschiedenen Tarifbereichen unterschiedlich auswirken, wurden vom Betriebsführer der Pfalzwerke AG, Vergleichsberechnungen durchgeführt, die Preisanpassungen in den einzelnen Bereichen zur Folge haben. In einer Gesamtbetrachtung zwischen Ertrag und Kosten, sowie dem Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Stromanbietern, erfolgte eine Weitergabe der Kosten an die Endkunden unter moderaten Gesichtspunkten.  

Dahingehend hat der Gemeinderat unter Abwägung vorgenannter Faktoren in seiner Sitzung vom 04. Februar 2021 einer Preisanpassung zum 01. April 2021 einstimmig zugestimmt.

Folgende Strompreisanpassungen gelten ab dem 01. April 2021:

  • Für Haushaltskunden in allen Tarifen eine Erhöhung der Arbeitspreise um 1,5 Cent/kWh brutto.
  • Für Gewerbekunden in allen Tarifen eine Erhöhung der Arbeitspreise um 1,0 Cent/kWh netto.
  • Für elektrische Raumheizung eine Erhöhung der Arbeitspreise um 1,0 Cent/kWh brutto.
  • Sämtliche Grund- und Verrechnungspreise werden in ihrer bisherigen Höhe belassen.

Hinweis:

Sie sind aufgrund der Preisänderung berechtigt, den derzeit bestehenden Stromlieferungsvertrag ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Wirksamwerden der neuen Preise in Textform zu kündigen.

Als Grundversorger aller Endkunden in Krickenbach haben auch wir Stromtarife die für Sie interessant sind. Bitte bedenken Sie im Hinblick auf die Mitbewerber, dass wenn Sie einen Stromliefervertrag mit der Gemeindewerke Krickenbach abschließen, Sie einen großen Beitrag zur Förderung und Unterstützung zahlreicher Projekte und Maßnahmen zum Wohle aller Bürger*innen in unserer Gemeinde hierdurch leisten. Dies ist für unsere Gemeinde von großer Bedeutsamkeit.

Weitere Informationen erhalten Sie aus dem aktuellen Preisblatt „Strompreise zum 01.04.2021 der Gemeindewerke Krickenbach“. Hierzu finden Sie auch Informationen auf der Homepage der Gemeinde (www.krickenbach.de)  .

Für weitere Fragen können Sie sich auch gerne an unseren Kundenservice unter der Rufnummer: 06221/7568862 oder unter folgender E-Mail: service-krickenbach@prolora.de wenden.

Uwe Vatter, Ortsbürgermeister