Innerörtliche Umfahrungen im Zusammenhang mit der Sperrung der Ortsdurchfahrt (K59)

Liebe Mitbürger*innen,

im Zuge der Sperrung der Ortsdurchfahrt wurde für Sie zum Erreichen Ihres Anwesens im Wohngebiet (Hirtenbachstraße, NBG Kirschhügel, An der Rutsch, Dingelbachstraße, Heidenhalde, Heidenhügelstraße, Haberfeldstraße und Im Haberfeld) für die Dauer der Baumaßnahme ein Umfahrungsweg am Friedhof hergestellt und eingerichtet. Dieser dient dem gesamten Individualverkehr.

Wie in der Planung vorgesehen, wurde die Maßnahme in unterschiedliche Bauabschnitte gegliedert.

Sobald die Bauabschnitte 1-3 fertiggestellt sind, kann wieder eine innerörtliche Befahrung über die Turnstraße erfolgen (s. Lageplan Bauabschnitte).

Eine innerörtliche Umfahrung über das Haberfeld zur Bergstraße ist für den allgemeinen Individualverkehr nicht möglich und wird durch die Polizei kontrolliert. Diese Umfahrung dient im Gefahrenfalle vordergründig der Feuerwehr / Rettungsdienste zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; der Gefahrenabwehr sowie z.B. für die Müllabfuhr oder den Sozialdiensten.

Dieser Weg ist keine Straße zur öffentlichen Nutzung, er befindet sich auf privatem Eigentum von Anliegern, die einer Zuwegung vorbezeichneter Nutzer ausnahmsweise zugestimmt haben. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!

Im Namen der Gemeinde und der Anlieger, appellieren wir an Ihr Verständnis und um Beachtung!

Für die sich im jeweiligen Bauabschnitt der Maßnahme befindlichen Anlieger, ist das Erreichen Ihres Anwesens fußläufig möglich. Ihre Fahrzeuge können Sie unmittelbar außerhalb des Bauabschnittes  vorzugsweise im öffentlichen Straßenraum parken. Die Möglichkeit auf dem Dorfplatz zu parken besteht auch, hierbei gilt zu beachten, dass bedingt durch die noch kommenden Veranstaltungen, die Fahrzeuge zeitweilig von diesem entfernt werden müssen.  Sobald dies erforderlich ist, wird rechtzeitig am Dorfplatz und per Aushang darauf hingewiesen. Für eine Zulieferung durch Fahrzeuge an besagten Anwesen, bedarf es einer rechtzeitigen Abstimmung mit dem Bauunternehmen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außerhalb Ihres Anwesens parken, achten Sie bitte darauf, dass keine Behinderung für Feuerwehr / Rettungsdienste / Bauunternehmen oder sonstige Verkehrsteilnehmer entsteht.

Befahren von Wirtschaftswegen

Als Wirtschaftswege werden im allgemeinen Feld-, Wald- oder Wasserwirtschaftswege bezeichnet. Unabhängig der Wegbefestigung sind diese überwiegend den land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienlich und haben in aller Regel keine überörtliche Bedeutung. Zu beachten gilt hierbei, dass es wie in vielen anderen Gemeinden auch, Wege gibt, die sich im Eigentum der Gemeinde, aber auch in privatem Besitz befinden.

Die Verkehrssicherungspflicht für solche Wege ist als sehr gering einzustufen und im Schadensfalle haftet der Eigentümer nicht, sondern der Nutzer selbst.

Eine Nutzungsbeschränkung zur Befahrung von Wegen für Grundstückseigentümer deren Grundstück sich außerhalb der Bebauungszone von Krickenbach, aber auf der Gemarkung der Gemeinde  befindet, besteht nicht. Die Gemeinde behält sich jedoch vor, gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation zum Ausbau der K59, vermehrt Kontrollen vornehmen zu lassen und nach Bedarf entsprechende Maßnahmen hieraus abzuleiten. Daher appellieren wir jetzt schon an alle Mitbürger*innen eine solche Nutzung auf ein Minimum zu beschränken.