Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für dieBekanntmachung über die öffentliche Schöffenwahl 2024-2028

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Krickenbach

für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Kaiserslautern und den Strafkammern des Landgerichts Kaiserslautern.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Zweibrücken und das Amtsgericht Zweibrücken gefasst. Die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Donnerstag, 11.05.2023 bis Freitag, 19.05.2023

zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiser- str. 49, 66849 Landstuhl, Zimmer 122, zu folgenden Zeiten aus:
Montag – Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Proto- koll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Landstuhl, den 03.05.2023 gez. Dr. Degenhardt Bürgermeister