Wohnmobilstellplatz der Gemeinde Krickenbach

Stellplatzordnung

Bis zu 8 Wohnmobilstellplätze möglich

Die Stellplätze sind ausgestattet mit Stromsäulen für 4 Wohnmobile sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten.

Mit der Benutzung dieses Stellplatzes kommt ein Vertrag zu den nachstehenden Bedingungen zustande. Die Nutzer erkennen diese Stellplatzordnung an.

• Der Stellplatz ist für die vorübergehende Nutzung, max. 3 Tage, von polizeilich zugelassenen Wohnmobilen bis max. 5 Tonnen Gesamtgewicht freigegeben. Wohnmobile Parken grundsätzlich auf den hier vorgesehenen Stellplätzen für Wohnmobile.

• In stark frequentierten Zeiten werden die Plätze zugewiesen. Das Freihalten von Stellplätzen ist nicht gestattet.

• Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.

• Die Versorgung von Wasser und Entsorgung von Abwasser erfolgt ausschließlich über die Ver- und Entsorgungsanlage. Das Entleeren der Chemie-Toiletten ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen.

• Die Nutzung von Generatoren ist untersagt. Bei Strombedarf nutzen Sie bitte die kostenpflichtigen Stromsäulen.

• Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Wohnmobilplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.

• Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Gäste nicht belästigt werden. Hunde sind stets anzuleinen. Alle „Hinterlassenschaften“ sind von den Haltern sofort zu beseitigen. Bitte benutzen Sie die kostenfreien Tüten.

• Das Umgrenzen der Stellplätze mit Einfriedungen ist untersagt. Er ist nach der Nutzung ordentlich und sauber zu hinterlassen.

• Anfallender Müll kann kostenfrei in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Der Glascontainer befindet sich in unmittelbarer Nähe der Stellplätze.

• Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und Nachbarn und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere ist die Nachtruhe ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr einzuhalten. Stellen Sie Radio, Fernsehgerät, usw. immer so leise, das Sie andere nicht stören.

• Benutzung und Befahren des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Stell- und Parkplatzbereich gilt als verkehrsberuhigte Zone.

• Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes sowie jeglicher Verkauf und Schaustellen verboten.

• Die Gemeindeverwaltung und dessen Bevollmächtigte sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint.

• Der Wohnmobilstellplatz ist kostenpflichtig. Die Gebühr ist am Anreisetag zu entrichten. Die Gebühr beträgt 10,00 € pro Tag.

• Tickets sind bei der Gemeindeverwaltung oder dessen Bevollmächtigen erhältlich:

Anmeldung unter Tel. 06307 – 401334